Position des Arbeitslosenverbandes Deutschland Bundesverband e.V.
zum Ergebnis im Vermittlungsausschuss zu den Alg II Regelbedarfen
Wir als Arbeitslosenverband fordern ein Ende der unsäglichen Profilierung der Politik auf Kosten der Erwerbslosen, einen transparenten und Teilhabe sichernden Regelbedarf entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) sowie einen existenzsichernden und armutsfesten gesetzlichen Mindestlohn! Arbeit muss und soll sich lohnen, wer aber unverschuldet und durch gesellschaftliche Zwänge erwerbslos ist, dessen gesellschaftliche Teilhabe muss gesichert bleiben!
Die Politik, insbesondere die der Regierungskoalition CDU/CSU und FDP und der oppositionellen SPD, feiert das Ergebnis des Vermittlungsausschusses als großen Wurf. In Wirklichkeit zeigt sich hier wieder einmal, wie machthungrig die Politik ist. Just nach Bekanntwerden der Ergebnisse der Hamburg-Wahlen verständigte man sich auf ein Ergebnis, welches in ähnlicher Art schon Wochen bekannt war, und hatte auch gleich Schuldzuweisungen für den Fall einer neuerlichen Ablehnung durch das Bundesverfassungsgericht parat.
Worüber wurde denn eigentlich im Vermittlungsausschuss verhandelt? Über das durch das Bundesverfassungsgericht vorgegebene Thema „Transparente und mit der Lebenswirklichkeit vergleichbare Regelbedarfe“ nur am Rande. Es wurden Nebenkriegsschauplätze, wie Mindestlohn, Schulsozialarbeit, Bildung und Teilhabe, eröffnet und immer wieder das Argument Lohnabstand bemüht. Fakt ist jedoch eins, die Politik unserer großen sogenannten Volksparteien haben im letzten Jahrzehnt alles dafür getan, möglichst viele durch staatliche Transferleistungen subventionierte Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor zu schaffen, und sie träumt bereits von Vollbeschäftigung.
Ja, es ist richtig, Arbeit muss sich lohnen! Aber es ist genauso richtig und für den Gesetzgeber verpflichtend, die Vorgaben des Verfassungsgerichts anzuerkennen und entsprechend umzusetzen. Sollte sich dabei herausstellen, dass transparente und nachvollziehbare Regelbedarfe gleich den Niedriglöhnen sind, stellt sich doch die Frage nach der Höhe dieser geringen Einkommen. Arbeitnehmer, insbesondere Geringverdiener, und Alg-II-Empfänger, werden somit wiederholt gegeneinander ausgespielt. Hier sind Politik und Gewerkschaften mehr denn je gefordert, endlich existenzsichernde und armutsfeste Mindestlöhne umzusetzen!
Chronologie eines politischen Trauerspiels: Schwarz/Gelb hatte alles unternommen, um mit Taschenspielertricks (willkürliche Abschläge, Reduzierung der Referenzgruppe von 20 auf 15 Prozent u.a.) nachzuweisen, dass 5,-Euro Regelsatzerhöhung für den erwachsenen Singlehaushalt den Vorgaben des Verfassungsgerichtes standhalten, ohne jemals den Beweis dafür anzutreten. Danach der Gegenvorschlag der SPD: mindestens 11,- Euro müssen es sein. Dann das Jubiläum - ein Jahr Urteil des BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - und plötzlich sahen die Landesfürsten ihre politische Glaubwürdigkeit dahin schmelzen und übernahmen federführend die Verhandlungen mit dem Vorschlag, machen wir mal 8,- Euro (die goldene Mitte = die Grundlage fast aller Kompromisse). Ergebnis der Herrenrunde sind 5,- Euro rückwirkend zum 01.01.2011 und 3,-Euro nochmal zum 01.01.2012, somit kann man diese 3,-Euro so schön dem Haushalt 2012 zuschreiben, das macht die Sache für 2011 billiger, wohlwissend, dass die Rechtmäßigkeit dieser Regelung bereits beim Verhandeln durch Rechtsgelehrte in Zweifel gezogen wurde.
Fakt jedoch ist und bleibt: SPD, Grüne, CDU und FDP haben 2005 HARTZ IV eingeführt und sind 2010/2011 nicht willens und in der Lage, die rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. „Rechtsbeugung durch den Gesetzgeber?“ Von obengenannten Parteien haben lediglich die Grünen dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses wegen rechtlicher Bedenken nicht zugestimmt, vom Willen etwas Grundlegendes an HARTZ IV zu ändern ist aber auch diese Partei noch weit entfernt.
Noch ein Wort zum Bildungs- und Teilhabepaket. Wer hat mehr Teilhabe, die Verwaltung oder die Kinder bei einem Verhältnis von 1 zu 5 bei den veranschlagten Kosten? Arbeitsvermittlung fängt eben schon im Kindergartenalter an.
V.i.S.d.P.: Marion Drögsler Vorsitzende des Bundesverbandes












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