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Start Meldungen Kürzungen und Verschärfungen stoppen – das Recht auf Existenzminimum ohne Abstriche umsetzen!

Kürzungen und Verschärfungen stoppen – das Recht auf Existenzminimum ohne Abstriche umsetzen!

ist eine Erklärung der Nationalen Armutskonferenz

Am 9. Februar dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich deutlich gemacht, dass es ein verfassungsgemäßes Recht auf Sicherung der sozialen und kulturellen Existenz gibt.

Diese Entscheidung wäre angesichts von mehr als 11,5 Millionen Menschen in Deutschland, die unterhalb der Armutsschwelle leben und von 7 Millionen EmpfängerInnen von Hartz-IV-Leistungen eine Chance gewesen, endlich das Recht auf eine angemessene Grundsicherung umzusetzen.

Die Bundesregierung hat diese Chance nicht genutzt, sondern im Gegenteil Verschärfungen des Sozialrechtes und weitere Einsparungen zu ihrem Programm gemacht.Auch vom groß angekündigten Paket für Bildung und Teilhabe ist kaum etwas übrig geblieben. Von nur 10 Euro im Monat sollen für Kinder und Jugendliche Sportverein, Musikunterricht, Ferienfreizeiten und kulturelle Teilhabe finanziert werden. Die Leistungen zur Lernförderung werden so eingeschränkt, dass nur denjenigen geholfen wird, die kurzfristig mit Nachhilfe eine Versetzung erreichen können. Gleichzeitig werden die Regelsätze für Kinder eingefroren.

Die Bundesregierung spricht von Mehrkosten durch ihre Pläne. Tatsächlich kostet die geringe Erhöhung des Regelsatzes bis 2014 zwar laut Gesetzentwurf 4,74 Milliarden Euro mehr. Dafür sollen im selben Zeitraum aber laut dem Kabinettsbeschluss zum Sparpaket 14,22 Milliarden Euro durch Kürzungen und Streichungen bei der Grundsicherung eingesparten werden – bei arbeitsmarktpolitischen Leistungen, Rentenversicherungsbeiträgen, Elterngeld und Wohngeld. Netto kommt es so zu Kürzungen von 9,48 Mrd. Euro bis 2014 in der Grundsicherung.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird von der Nationalen Armutskonferenz scharf kritisiert:

Die Gesetzgebungspläne der Bundesregierung setzen keine angemessene Neuberechnung der Regelsätze um. Willkürlich wird die Referenzgruppe in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von bisher den unteren 20 % der Einkommen auf die unteren 15 % abgesenkt. Willkürliche Streichungen einzelner Bedarfspositionen sorgen dafür, dass die Regelsätze weiter runtergerechnet werden. Während der Erwachsenenregelsatz bei einer transparenten und nachvollziehbaren Berechnung deutlich über 400 Euro liegen müsste, stünde auch bei den Kinderregelsätzen eine Erhöhung an.

Die vielfältigen Verschärfungen von Sanktionen, Einkommensanrechnung, Widerspruchsmöglichkeiten und Rechtsstellung der Betroffenen konterkarieren bewusst das verfassungsgemäße Ziel, Teilhabe zu sichern. Stattdessen werden die Betroffenen entmutigt und aus dem Leistungsbezug gedrängt.

Die geplante Einführung von Wohn- und Heizkostenpauschalen wird dazu führen, dass viele Menschen ihre Miete nicht mehr bezahlen können, im Winter frieren müssen und von Wohnungslosigkeit bedroht sind.

Der dringend notwendigen Ausweitung der Erstattung von individuellen Mehrbedarfen wird gesetzlich explizit ein Riegel vorgeschoben. Personengruppen wie chronisch Kranke, Erwerbslose in ländlichen Regionen ohne ÖPNV oder Familien, die sich keine Waschmaschine leisten können, bekommen weiterhin ihren besonderen Bedarf nicht gedeckt.

Die Abschaffung der Rentenbeiträge befördert Altersarmut. Bei den Krankenkassenbeiträgen bleibt es bei der bestehenden Unterdeckung, die sich durch die geplanten Zusatzbeiträge noch weiter verschärfen wird.

Die besonderen Mobilitätsbedarfe von Kindern und Jugendlichen werden nicht berücksichtigt. Tatsächlich können ohne Fahrkarte dahin aber auch keine Bildungs- und Teilhabeangebote in Anspruch genommen werden.

Die Nationale Armutskonferenz fordert die Abgeordneten im Deutschen Bundestag auf, den Gesetzentwurf nicht in dieser Fassung zu verabschieden, sondern so grundlegend zu überarbeiten, dass die genannten Kritikpunkte ausgeräumt werden. Die Bundesländer werden aufgefordert, den Vermittlungsausschuss anzurufen und so gleichfalls dafür zu sorgen, dass die geplanten Verschärfungen und Verschlechterungen verhindert werden.

Ziel bleiben Beschlüsse zu einer soziale Grundsicherung, die bestehende Bedarfe umfassend und transparent abbilden, engagierte Integrationsleistungen mit der Grundsicherung verbinden, das Herausdrängen von Betroffenen aus dem Leistungsbezug beenden, die Übernahme von Wohnkosten angemessen umsetzen und von Kürzungen Abstand nehmen.

Maßstab für die Neugestaltung der Grundsicherung muss sein, dass Armutsbekämpfung effektiv unterstützt und notwendige Bedarfe gesichert werden. Ergänzend zur Verbesserung der Grundsicherung fordert die Nationale Armutskonferenz ein Infrastrukturpaket, das soziale und kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sichern hilft, und Regelungen, die der besonderen Verantwortung der Arbeitgeber für existenzsichernde Löhne gerecht werden.

Skandalös ist, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kaum mehr als die Hälfte der Grundsicherungsleistungen nach den SGB II und XII umfassen. Betroffen sind hiervon auch über Jahre „Geduldete“, davon zu 40% Kinder und Jugendliche, denen jede Integrationsperspektive vorenthalten wird. Die nak fordert die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und im Einklang mit den geltenden EU-Beschlüssen hierzu die Betreuung und Bedarfsdeckung für die Betroffenen in der allgemeinen Grundsicherung nach SGB II und XII sicher zu stellen.

Die Nationale Armutskonferenz fordert die Einsetzung eines runden Tisches gegen Armut unter Einbeziehung der Selbsthilfe, der Wissenschaft, der Gewerkschaften und der Wohlfahrts- und Sozialverbände, der die geltenden Regelungen der Grundsicherung laufend auf ihre soziale Wirksamkeit überprüft und für eine angemessene Umsetzung des Rechtes auf soziale und kulturelle Existenzsicherung Vorschläge macht.

Köln, den 1. Dezember 2010

Diese Erklärung wird den zuständigen Bundestagsabgeordneten, Ministerien sowie den Landesregierungen zugeleitet und der Presse zur Veröffentlichung übergeben.

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